Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle selbständigen Gemeinden Baden-Württembergs mit bis zu 20.000 Einwohnern.
Zugelassen sind ausschließlich offizielle kommunale Internetangebote und Projekte. Die Webseiten müssen im Netz abrufbar sein.
Die Internetangebote werden von einer unabhängigen und fachkundigen Jury bewertet.



